Missbrauchsprävention

Die Prävention von sexueller Gewalt geht alle an!

Ein afrikanisches Sprichwort besagt: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“. Überträgt man dieses Bild auf den Schutz von Kindern gegen sexueller Gewalt in unserer Kirche und ihre Einrichtungen könnte es auch heißen: „Es braucht die ganze Kirche, um ein Kind zu schützen“.

HINSEHEN

Präventive Arbeit in unserer Kirche wird als eine Grundhaltung verstanden, die die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen achtet, aktiv fördert und durchsetzt. Dazu benötigt wird ein sensibilisiertes Umfeld, das Aufmerksamkeit und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt und Grenzverletzung bietet.

HANDELN

Gewährleistet wird dieses durch institutionelle Maßnahmen und Standards wie z.B. Verhaltensregeln, Fort- und Weiterbildungen, Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Partizipation und Beschwerdemanagement, sexualpädagogische Begleitung, Interventionspläne.

SCHÜTZEN

Ziel der Präventionsarbeit im Erzbistum ist letztendlich die Vorbeugung und die Verhinderung von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in unseren kirchlichen Einrichtungen.

Auf dieser Internetseite möchten wir Ihnen aktuelle Informationen und Hinweise zur Prävention von sexuellem Missbrauch geben. Nach und nach werden hier weitere Hintergründe, Konzepte und Informationen zur Umsetzung der Präventionsordnung sowie das Aus- und Weiterbildungsprogramm veröffentlicht.

P rävention von sexueller Gewalt

R echt auf körperliche und seelische Unversehrtheit

A chtsamer Umgang miteinander

E igensinn der Kinder fördern

V erantwortung tragen für den Schutz der Kinder

E mpathie

N ähe und Distanzverhältnis

T äter handeln zielgerichtet und planvoll

I ch bin nicht schuld, wenn mir Gewalt angetan wird

O pferschutz und Opferhilfe

N ein zu sagen ist das Recht der Kinder

Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde 

Es besteht das Angebot sich von den unabhängigen Ansprechpersonen beraten und informieren zu lassen. Diese bieten auch Unterstützung bei der Antragstellung an.

Weitere Informationen über die Anträge und das Verfahren der Antragstellung finden sie hier zum Download.

Informationen zur aktuellen Weiterentwicklung des Verfahrens.

Die aktuellen Antragsformulare finden Sie hier:


Unabhängige Ansprechperson für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener 


Karin Niebergall-Sippel
Heilpädagogin

Frank Brand
Rechtsanwalt

Eilert Dettmers
Rechtsanwalt

Bettina Gräfin Kerssenbrock
Volljuristin

Sie erreichen sie über das Büro der Ansprechpersonen unter der Telefonnummer 0162 326 04 62
oder per Email an buero.ansprechpersonen@erzbistum-hamburg.de


Leitung des Referates Prävention und Intervention 

Präventionsbeauftragte des Erzbistums Hamburg

Monika Stein
Telefon: 040 248 77 462 oder 0163 248 77 43
Email: praeventionsbeauftragter@erzbistum-hamburg.de
monika.stein@erzbistum-hamburg.de

Am Mariendom 4
20099 Hamburg


Kontakt für die Schutzkonzeptentwicklung im Erzbistum Hamburg

Email: schutzkonzept@erzbistum-hamburg.de

Zita Erler, Kontakt, Tel.: 0172 4464107

Begleitung der Pfarreien im Schutzkonzeptprozess:

Valerian Laudi, Kontakt, Tel.: 0163 248777-8


Mitarbeiterin 

Stefanie Granzow
Telefon: (040) 248 77 236
Email: granzow@erzbistum-hamburg.de

Am Mariendom 4
20099 Hamburg

Besucheradresse:
Lange Reihe 2
20099 Hamburg

Bürozeiten:
Jeweils montags bis donnerstags 9.00– 13.30 Uhr

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